recht ist mehr
als recht haben.

Dr. Alexander Burkowski

Seit der Kanzleigründung im Jahr 1990 ist in zunehmendem Ausmaß eine Ausrichtung auf wirtschaftsrelevante Rechtsgebiete mit hohem Spezialisierungsgrad erfolgt, wobei  nunmehr mit einem erfahrenem Team insbesondere folgende Schwerpunktbereiche umfassend betreut werden:

Kompetenzen

Arbeitsrecht

  • Arbeitsverträge, Geschäftsführerverträge, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Entgeltsfragen, Betriebsübergänge, Dienstnehmerhaftpflicht, Compliance, Betriebsvereinbarungen, Auslegung von Kollektivverträgen etc.
  • Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren
  • Klientenstruktur: seit 1993 Vertragsanwalt einer gesetzlichen Interessenvertretung, Dienstnehmervertretung, Beratung von Führungskräften und KMU´s sowie von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechtes

Insolvenz und Unternehmenssanierungen

  • seit 1992 zahlreiche Bestellungen zum Masseverwalter in Unternehmensinsolvenzen durch das Landesgericht Linz (Betriebsfortführungen, Verwertungen, Sanierungen etc)
  • Tätigkeit als Schuldnervertreter
  • Tätigkeit als Vertreter von Gläubigern in Insolvenzverfahren
  • Beratungs- und Vertretungstätigkeit in außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungsfällen

Schadenersatzrecht

  • Fragestellungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Haftungen (insbesondere auch im Bereich der Betriebshaftpflicht)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Geltendmachung sowie zur Abwehr von Ansprüchen

Vertragsrecht

  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen

Forderungsbetreibung

  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen (Einmahnung, Klagsführung)
  • Einleitung von Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung (Exekutionsverfahren, Verwertung von Sicherheiten etc.)